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I in Glossen
II Inhaber höchster weltlicher Macht
- 1 Antike und Ostrom
- 2 römischer Kaiser als weltliches Haupt der (abendländischen) Christenheit
- a allgemein
- b im Verhältnis zum Papst: Kaiser als Träger der defensio ecclesiae Romanae, mit dem Recht der Herrschaft in Rom und der Designation bei Papstwahlen; die Kaiserkrönung in Rom durch den Papst galt (nach römisch-kirchlicher Tradition) während des Mittelalters als rechtsetzender Akt der Übertragung des Imperiums
- c Verhältnis zum König: traditioneller Anspruch des deutschen Königs auf die Kaiserwürde (vielfach Bezeichnung mit dem Kaisertitel schon vor der Krönung in Rom), aber keine Begründung jurisdiktionaler Oberhoheit über andere christliche Königreiche oder einer Universalherrschaft des Kaisertums
- d Kaiser als Träger höchster Rechte und Herrschaftsbefugnisse, die er in seiner Eigenschaft als König inne hatte
- α in geistlichen Sachen (Bestätigung von Kirchen und Klöstern, Verleihung von Panisbriefen, Entscheidungen in Glaubenssachen)
- β in weltlichen Sachen
- αα Gesetzgebung
- -- Stellung im Reichstag
- -- Recht und Gewohnheit
- -- Stellung zum Kreiskonvent (I)
- ββ oberste Gerichtsgewalt
- γγ Aufbietung des Heerbanns
- δδ Vergabung von Lehen
- εε Verleihung von Freiheiten, Privilegien, Standeserhöhungen
- ζζ als Regalherr für Markt, Zoll, Münze; Postregal umstritten
- ηη Zinserhebung
- θθ Territorialhoheit
- e übertragen
- 3 sonstige
III formelhaft
- 1 Titel
- a von Gottes Gnaden
- b erwählter römischer Kaiser
- c angehender römischer Kaiser
- d zukünftiger Kaiser
- e großmächtiger / unüberwindlicher Kaiser
- 2 Kaiser und König
- 3 Kaiser und Reich
IV Volkskundliches
- 1 Sprichwort und Redensart
- 2 Schütze, der dreimal den Königsvogel abgeschossen hat
- 3 großer Stein in Königsberg, der von den neuen Kaufburschen zu grüßen war
V als Name
- 1 Familienname (zu IV 2?)
- 2 "im allgemeinen ... auf Rollenträger in Volksschauspielen zurückzuführen" HistONLexOÖ. ErgBd. 265; Hausname
- 3 Flurname, möglicherweise vom Familiennamen abgeleitet
VI Gefängnis
VII übertragen
des Kaisers (Königs) 1Acht (II 1), VerfemungAnhänger, Gefolgsmann des Kaisers
Münze
Bote des Kaisers oder des Reichskammergerichts
Urkunde (Brief) des Kaisers als rechtssetzendes Dokument
Kodifikation des römischen Rechts
Scharfrichter
Femgericht
Münze
von kaiserlichen Lehnsleuten abzulegender Eid
Anhänger, Parteigänger des Kaisers
I frei von Pflichten und Lasten an einen (geistlichen oder weltlichen) Lehensherrn, reichsunmittelbar
kaiserliches Privileg vom Kaiser ausgehende Anordnung
I Reichstaler
II Steuern, Abgaben
II überhaupt kaiserliches Gericht oder solches, das seine Befugnis vom Kaiser ableitet
Bericht über Taten der Kaisereine (urspr.) österreichische Silbermünze im Wert von drei Kreuzern (I); mit einem aufgeprägten Brustbild des Kaisers
eines Kaisers würdig
I kaiserliche Dynastie
kaiserliche TruppenI Hofhaltung eines Herrschers
II Bezeichnung für einen der Innenhöfe der Münchener Residenz
I allgemein als Gemahlin des Kaisers
II als Regentin
- -- in formelhafter Verbindung
III übertragen auf Maria
IV wie Hexenkapitänsche
Münze mit Kaiserbild (1 Drachme)wie kaiserlich; dem Kaiser gehörig, ihm zugetan in der Gesinnung
Fristsetzung in der Rechtsprechung, die nach der Tradition auf Satzungen Karls des Großen zurückgeht
Anhänger des Kaisers (im absprechenden Sinn?)
Kreuzermünze mit dem Bild des Kaisers?
Insignie des Kaisers als Zeichen seiner Würde; die Würde selbst
-- Abbildung
Landrecht des SchwabenspiegelsI körperlich? oder übertragen?
II Gegenstände
III äußere Stellung und Würde umschreibend
- 1 Name
- 2 Titel
- 3 Ehre, Würdigkeit
- 4 Reichsadler (als Bestandteil des Wappens)
- 5 Residenzstadt, Hof (vorübergehend Wohnsitz des Kaisers)
IV Rechtsstellung betreffend
- 1 Gewalt, Walt, Macht, Machtvollkommenheit (I), als Umschreibung der Universalgewalt
- 2 Recht (Majestätsrecht, Reservatrecht)
- 3 rechtsetzende Gewalt
- a Gebot, Befehl
- b Landesfrieden (A), Friede
- c Form der Rechtsetzung (Brief, Edikt, Gesetz, Konstitution, Ordnung, Patent, Reformation, Reskript)
- 4 Regalität, Zollregal
- -- Münzregal (vom Kaiser oder in seinem Auftrag geprägte Münze)
- -- (bestrittenes) kaiserliches Postregal
- 5 Gericht betreffend
- a 1Hofgericht, Kammergericht (I 2), Landgericht
- b Ladung
- c 1Acht und 1Bann
- 6 besonders (schriftliche) kaiserliche Willensäußerungen
- 7 Gnaden, 2Freiheiten, 1Schutz, Privilegien uä.
- 8 besonderes kaiserliches Gebiet (Territorialhoheit)
V bezogen auf Institutionen und die zugehörigen Personen
- 1 kaiserliche Kammer
- 2 Reichhofrat
- 3 Regierung
- 4 Bündnis
- 5 Bediente oder sonstige Personen, die in besonderem Gewalt- oder Treueverhältnis stehen
VII in feststehender Formel bei der Datierung nach der Indiktion ("kaiserliche Zahl, Römerzinszahl, Gemeines Zeichen, Zeichen" ResMediiAevi 111)
Bezeichnung für ein 5 Morgen großes AckerstückZeremonie in Königsberg bei der Aufnahme von Handelsdienern in ihre Genossenschaft, indem die neuen Mitglieder an den Kaiser (IV 3) gestoßen wurden
-- substantiviert
Abfolge der Kaiserm.
Pachtzins für Mühlen, die vom Reich als Lehen ausgegeben werden
Münze
I vom Kaiser herrührendes oder ihm zugeschriebenes Recht
- -- eine Rechtsbestimmung aus dem Kaiserrecht (I)
II insbesondere römisches Recht
III insbesondere Strafrecht
IV Recht bestimmter Reichsstädte
- -- hierher?
V Gericht, das nach Kaiserrecht urteilt
VI Quelle, die Kaiserrecht (I) enthält
VII in Verbindung
wie kaiserlich?Festraum für feierliche Anlässe
-- insbesondere der Saal im Römer zu Frankfurt am Main, in dem die Kaiserwahl stattfand
wie Kaisertum Goldmünze Ludwigs des Bayern
Maß
vom Kaiser zugesagter (rechtlicher) Schutz oder Schutzbündnis zur Befriedung und Sicherheit eines Landes oder bestimmter Plätze
dem Kaiser unmittelbar untergebener Mann, der keinem Lehnsherrn verpflichtet ist
kaiserlicher Wohnsitz
Flurname
Monarchie, deren Oberhaupt den Kaisertitel führt
Hohlmaß für Körner
Flurname bzw. Gedenkstein
wie Kaisergeld (II)
wie kaisern
I Hochsitz des Kaisers für Wahl, Gericht, Hoftag; insbesondere der Thronsitz zu Aachen
II übtr. als Flur-, Berg- oder Stadtname
Einlassungsfrist (6 Wochen und 3 Tage) für einen Gerichtsterminübtr. für die kaiserliche Würde, Herrschaft
I in Glossen
II Rechtsstellung und Regierungszeit des Kaisers
III Institution
IV als Territorium
V übtr. Wappen des Kaisers
VI bei Datierungen in formelhafter Anwendung
offizielle Zusammenkunft anläßlich einer Kaiserwahl Tag der Kaiserwahl
Verhandlungen über die Kaiserwahl
Bezeichnung für die reichseigenen Ströme (wie Kaiserstraße)?
Name von Landstraßen (wie Kaiserstraße)
Stadtrecht der Reichsstädte, insbesondere Goslars
wie Kaisertum (II)
Indiktion, Römerzinszahl; Zahl des jeweiligen Jahres in einem im Jahr 3 vor Christi beginnenden Zyklus von 15 Jahren
wie Hauptzoll
Heerzug auf Veranlassung (und unter Führung) des Kaisers?
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