Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): kaisern

kaisern

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Zeremonie in Königsberg bei der Aufnahme von Handelsdienern in ihre Genossenschaft, indem die neuen Mitglieder an den Kaiser (IV 3) gestoßen wurden
  • so dass auf ein mahl wol drei und mehr gekaysert würden
    1724 HessBlVk. 43 (1952) 35 [ebd. 34]
  • 1775 Adelung II 966 [unter hänseln]
  • 1785 Hennig,PreußWB. 113
-- substantiviert
  • das kaysern soll den ursprung am friedländischen thor haben
    1724 HessBlVk. 43 (1952) 34
  • "für dieses kaysern hatte jeder Junge einen Thaler zu zahlen" 
    oJ. Wissell,Hdw. II 576
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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