Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaiserzahl

Kaiserzahl

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Indiktion, Römerzinszahl; Zahl des jeweiligen Jahres in einem im Jahr 3 vor Christi beginnenden Zyklus von 15 Jahren
  • jm jar unsers hern tausend fünfhundert und zwoelf, in der funfzehenden indiction oder kaiserzahl 
    1512 Wigand,Denkw. 194