Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kalandschmuck

Kalandschmuck

einer Kalandsgesellschaft gehöriger Schmuck, der bei der Trauung einer sogenannten "Schwester" dieser ausgeliehen wurde
  • da in alten kirchenrechnungen dieses kalandschmuckes ausdrücklich gedacht wird
    1784 Krünitz,Enzykl. 32 S. 374