Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kalkhandel

Kalkhandel

  • soll kuͤnftig ... der neue braunschweigische himten von 1 1/4 fuß cubischen inhaltes ... als das gesetzliche maaß, bey dem kalkhandel gebraucht ... werden
    1798 HannovPolG. 147