Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kalkmetze

Kalkmetze

Maß für Kalk
  • nachdeme auch der kalch- vnd kohl-metzen halber irrung fuͤrfallen moͤchte, welche gattung je ... ein sondere maß gehabt, so solle derselb kohl- vnd kalch-metzen noch so groß als der land-metzen seyn
    um 1700 FinsterwalderObs. III 288
  • allen polizei-behoͤrden [sind] eiserne staͤbe, auf welchem die verschiedenen dimensionen des obigen abgekuͤrzten kegels oder des kalkmetzens aufgezeichnet sind, sowohl zur leichten polizeilichen nachsicht, als zum genauen anhaltspunkte für die arbeiter zuzusenden
    1811 RepStaatsVerwBaiern II2 109
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