Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kalkscheune

Kalkscheune

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  • es stehen gemeiniglich dergleichen oefen [Kalköfen] mehrere zusammen, und sind mit einem massiven gebäude, welches man eine kalkscheune zu nennen pflegt, umgeben
    1784 Krünitz,Enzykl. 32 S. 661