Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kalkzeichen

Kalkzeichen

Marke, mit der sich der zum Kalkbezug Berechtigte ausweist
  • [die mit der Verwaltung des Kalkhofs Beauftragten sollen die] verwaltung der kalk-zeichen fleißig wahrnehmen
    1695 HambGSamml. II 52