Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kalkzeichen
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Marke, mit der sich der zum Kalkbezug Berechtigte ausweist
- [die mit der Verwaltung des Kalkhofs Beauftragten sollen die] verwaltung der kalk-zeichen fleißig wahrnehmen1695 HambGSamml. II 52Faksimile - in Google Books