Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kalminkwirker

Kalminkwirker

Weber eines Kammgarnstoffes
  • denen handwerkern und künstleren woran es der stadt ... ermangelt, nahmentlich ... denen ... calaminck-, sarge- und bildwerckern ... freyheit [beim Häuserbau und der Reparierung verfallener Häuser] auff acht jahren verstattet werden solle
    1743 Crone,GildenCoesfeld 59