Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kalte
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Kalminkwirker
kalt
Kaltbruder
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Gefäß (als Hohlmaß?)
- wehm man giebt ein zeichen der soll sein bey der beigrafft, und wer daß verschmecht der soll geben eine calte wachs1538 Frischbier I 330Faksimile - in Google Books
- oJ. DWB. V 88