Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaltlager

Kaltlager

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Ruhezeit (Betriebsstillstand) in den Pfannhäusern
  • das lohn, welches der pfänner dem würcker giebet, ist wöchentlich sechs groschen, es mag gesotten werden oder kaltläger sein
    1670 Hondorff,HalleSalzw. 78
  • 1741 Frisch I 497
unter Ausschluss der Schreibform(en):