Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kalumnie
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Kaltschmied
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Kaltschmiedzunft
Kaltschwester
Kaltschwesterchen
Kaltsinnigkeit
kaltstehen
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aus gleichbed. lat. calumnia
"Schikane, wenn man wider besseres Wissen unter dem Scheine des Rechts gegen jemand Ansprüche geltend macht, insbes. wissentlich eine unbegründete Zivilklage oder Kriminalklage gegen ihn erhebt" Heumann-Seckel 52
"Schikane, wenn man wider besseres Wissen unter dem Scheine des Rechts gegen jemand Ansprüche geltend macht, insbes. wissentlich eine unbegründete Zivilklage oder Kriminalklage gegen ihn erhebt" Heumann-Seckel 52
- merckelijcke calumnie bij partije gebruijckt1609 CoutAnvers IV 374Volltext - digitalisiert im Rahmen von "Recht uit de Lage Landen"
- gegen eure prediger und seelsorger als gegen gottes boten und diener [ihr] euch aller calumnien und boͤsen nachreden ... enthalten sollet1621 HadelnPriv. 205Faksimile (ca. 148 KB)
- was maßen ich ... das landvoigt ambt interimsweiße vorwaltett, weil aber bei solchen interimswesen kein rechtmäßiger landsvoigts-respect oder gepurender gehorsamb, sondern vielmehr invidia, calumnia, vnd mißgunst [herrschen]1630 Bohlen,Bohlen II 190Faksimile (ca. 326 KB)