Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kalumnie

Kalumnie

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
aus gleichbed. lat. calumnia 
"Schikane, wenn man wider besseres Wissen unter dem Scheine des Rechts gegen jemand Ansprüche geltend macht, insbes. wissentlich eine unbegründete Zivilklage oder Kriminalklage gegen ihn erhebt" Heumann-Seckel 52
  • merckelijcke calumnie bij partije gebruijckt
    1609 CoutAnvers IV 374
  • gegen eure prediger und seelsorger als gegen gottes boten und diener [ihr] euch aller calumnien und boͤsen nachreden ... enthalten sollet
    1621 HadelnPriv. 205
  • was maßen ich ... das landvoigt ambt interimsweiße vorwaltett, weil aber bei solchen interimswesen kein rechtmäßiger landsvoigts-respect oder gepurender gehorsamb, sondern vielmehr invidia, calumnia, vnd mißgunst [herrschen]
    1630 Bohlen,Bohlen II 190
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):