Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameradschaft
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Kamelhaar
Kamelhaarausfuhr
Kamelhaargewicht
Kamelotwirker
Kameltreiber
Kameradendiebstahl
Kameradenhaus
Kameradschaft
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I
allgemein
- cameradschaft machen, freundschaft machen, einerley geschäft gemeinschaftlich verrichten. so machen soldaten, handwerksgesellen, u.s.f. cameradschaft, wenn sie miteinander in gesellschaft reisen, ingleichen, wenn sie in einem zimmer wohnen und eine gemeinschaftliche haushaltung führen1774 Adelung I 1168Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
mehrere Arbeiter, denen zusammen die Ausführung gewisser Arbeiten an einer bestimmten Stelle in der Bergwerksgrube übertragen ist
- dass aus solchem ein quartierhaus ... erbauet, und die zimmer so adaptirt wurden, damit in jedwedem eine kameradschaft beisammen seyn könnte1718 MHungJurHist. V 2 S. 417
- 1739 MansfeldBergbUB. 540
- eine kameradschaft von 1 häuer, 1 haspelzieher, und 1 einfülleroJ. Veith,Bergwb. 283Faksimile - digitalisiert von der SLUB Dresden
III
Gesellschaft zum Betrieb des Bäckergewerbes
- soll ein jeder meister allein in seinem backofen backen, auch auf einen laden allein feihl haben. keiner soll sich mit einer cammerrathschafft vermengen, daß er mit ihm backen wollte18. Jh. MittDBöhm. 42 (1904) 508
V
Zusammenschluß der Hofbläser nach Erlaß ihrer Privilegien im Reichstagsabschied von 1528
- oJ. BeitrMainz XVIII 86
VI
Vereinigung der Burschen, der sie bis zu ihrer Heirat angehören
- 2 mal wöchentlich, gew. dienstags und donnerstags, kommt irgend eine kameradschaft, ledige Burschen, zum besuch [in die Lichtstube]oJ. SchwäbWB. IV 174Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)