Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralaktenstock

Kameralaktenstock

Bestand an Kameralakten, die für einen bestimmten Fall (Vorgang) angelegt sind
  • die fuͤrstliche rent-cammer protestirte ... gegen den beygelegten die hauptsach gar nichts angehenden cameral-acten-stock 
    1765 Cramer,Neb. 51 S. 11