Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralamt
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Kameradschaft
Kameral-
Kameralabgabe
Kameralacker
Kameralaktenstock
Kameralaktenstück
Kameralamt
vgl.
Kammeramt
I
wie Kammeramt (I 2 a)
- die beamten versiegelten der priester vermögen, ohngeacht es keine cameralämter sein1750 ActaBoruss.BehO. VIII 757
- 1800 NCCPruss. X 2807
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II
in Württemberg untere staatliche Finanzbehörde, seit 1807 an Stelle der ehemaligen Kellereien und geistlichen Verwaltungen, eine der sogenannten Spezialkassen
Sachhinweis: Reyscher,Ges. XVIII Einl. p. 45ff., bes. 49ff.
- die kameralaemter haben die jahrs-bau-uiberschlaͤge und consignationen an den distrikts-baumeister einzusenden1815 WirtRealIndex I 136Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
- die rittergutsbesitzer genießen, in hinsicht dieser gefaͤlle, die naͤmlichen vorzugsrechte, wie die koͤniglichen cameralaͤmter1817 Württemberg/Pölitz,Verf. I 1 S. 419Faksimile - in Google Books
- haben die cameralaͤmter die ausstaͤnde der zoll-, accise-, umgelds- and tax-verwaltungen ... in verwaltung zu uͤbernehmen1819 Reyscher,Ges. XVIII 75Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die ... fuͤr die zukunft bestehenden 79 cameralaͤmter erhalten ... eine der verwaltung selbst und den verhältnissen der untertanen angemessene eintheilung der bezirke, welche ... mit der oberamts-eintheilung in uͤbereinstimmung gesetzt worden ist1819 Reyscher,Ges. XVIII 82Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die accise-ober-einbringereien ... werden ... mit den cameralaͤmtern vereinigt1823 Reyscher,Ges. XVIII 189Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1832 Moser,LastWürt. 16
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III
sonstige Behörden für Kammersachen
- alle bey den churfl. kammeralämtern in I. sich befindende personen1802 PfalzbairHofKal. 120Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- erzherzog Ferdinand [machte ... den ständen das ansinnen] ... [es] sollten die steuern selbst unter der bedingung eingezogen werden, daß künftig hin die abgelösten kameralämter nicht ohne wissen und willen der landschaft neuerdings verpfändet werden sollten1807 Hormayr,SüddArch. I 91Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
IV
Amt (Tätigkeit) beim Reichskammergericht, beziehungsweise Amtsstelle daselbst
- ein praͤsentierter, der sein eidliches handgeloͤbniß bricht, ... kann ... auf bestaͤndig zu einem kameralamt fuͤr unfaͤhig erklaͤrt werden1791 Malblank,Kanzleiverf. I 143Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die k.g.o. 1548 schloß die protestanten wieder von allen kameralaͤmtern aus1791 Malblank,Kanzleiverf. I 181Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)