Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralamtsbezirk

Kameralamtsbezirk

  • am angemessensten ist, die purifikation der ober-accise-einbringereien dahin zu vollenden, daß letztere mit den cameralamts-bezirken ganz gleich gemacht werden
    1823 Reyscher,Ges. XVIII 891
  • die verwaltung der wirthschafts-abgaben wird vom 1. januar 1828 an ... nach cameralamts-bezirken gefuͤhrt
    1827 Reyscher,Ges. XVIII 926