Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralamtsrechnung

Kameralamtsrechnung

  • die direkten und indirekten steuern ... welche in den cameralamts-rechnungen bisher als durchlaufende posten behandelt worden sind
    1818 Reyscher,Ges. XVIII 329
  • 1830 Reyscher,Ges. XVIII 961