Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralbeamte

Kameralbeamte

I wie Kammerbeamte (I) 
  • von denen cameralbeamten 
    1731 Chorinsky 215
  • 1748 Kretschmayr-Walter II 218
  • die pfarrer aller confessionen muͤssen den cameralbeamten, bei aufnahme der bevoͤlkerung und ausmittlung des alters der personen, die noͤthigen nachrichten ... mittheilen
    1769? Scotti,Cleve III 1922
  • [Buchtitel:]Fr. Wagner, civil- und cameralbeamter, Landshut 1771
  • nachdem ... die staatswirtschaft des territoriums wichtig ist, nach dem werden viele cameralbeamten, hohe und geringe angestellt
    1782 Scheidemantel,Repert. I 467 [ebd. 468]
  • ist der kameralbeamte ... bey jedem uebertretungsfalle mit einer strafe zu belegen
    1786 Moser,ForstArch. I 206
  • 1802 PfalzbairHofKal. 256
  • 1804 Kropatschek,KKGes. XIX 219
  • der aͤußere justiz- und kammeralbeamte darf eine guts-realitaͤt in seinem amtsbezirke nicht besitzen
    1805 RepStaatsVerwBaiern I2 359
  • 1811 SammlBadStBl. II 258
II wie Kameralverwalter 
  • 1817 Conze,QBauernbefr. 98
  • es hat ... jeder besitzer eines ... ritterguts das recht, eben so, wie es dermalen von den königlichen cameralbeamten geschieht, die mit dem gute verbundenen liquiden gefälle in gesetzlicher ordnung executorisch beizutreiben
    1817 Württemberg/Pölitz,Verf. I 1 S. 419
  • sollen alle ... in einem jeden der vier kreise vorhandene ... kameral-beamten ... jede cassen in die ... kreis-casse abliefern
    1817 Reyscher,Ges. XVIII 8
  • jaͤhrliche einsendung einer kurzen uebersicht der in den personal- und conduite-verhaͤltnissen der cameral- und forstbeamten sich ergebenden veraͤnderungen
    1823 Reyscher,Ges. XVIII 177 [u.ö.]
unter Ausschluss der Schreibform(en):