Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralbehörde

Kameralbehörde

I wie Kammerbehörde 
  • ist solche [bestimmung] durch die cameral-behoͤrde ... zur wissenschaft zu bringen
    1788 NCCPruss. VIII 2834
  • die holzhauer [sollen] ... zu ende jeder woche ... durch die cameral-behoͤrden ... bezahlet werden
    1789 Moser,ForstArch. VI 335
  • die einrichtung den landräthlichen behörden ... der zukünftigen cameralbehörde zu überlassen
    1803 Botzenhart,Frhr.v.Stein I 480
  • [eine] revision ... der gesetzgebung, welche nach der preußischen verfassung den kameralbehörden zusteht
    1808 Krug,StaatswPreuß. p. 34
  • hofkammer-decret ... an sämmtliche cameral- und gefällsbehörden 
    1824 KropatschekForts. 24 S. 287
  • oJ. Puchta,Beitr. I 216
II kurpfälzische Kammerbehörde 
  • cameral- und forstbehörde haben auf die von churpfalz hofforst-cammer erhaltende weisungen jedesmal den tag des empfangs zu setzen
    1789 Moser,ForstArch. VI 333