Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralbehörde
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Kameralbedienstung
Kameralbediente
Kameralbedienung
Kameralbedrückung
Kameralbehörde
I
wie Kammerbehörde
- ist solche [bestimmung] durch die cameral-behoͤrde ... zur wissenschaft zu bringen1788 NCCPruss. VIII 2834Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- die holzhauer [sollen] ... zu ende jeder woche ... durch die cameral-behoͤrden ... bezahlet werden1789 Moser,ForstArch. VI 335
- die einrichtung den landräthlichen behörden ... der zukünftigen cameralbehörde zu überlassen1803 Botzenhart,Frhr.v.Stein I 480
- [eine] revision ... der gesetzgebung, welche nach der preußischen verfassung den kameralbehörden zusteht1808 Krug,StaatswPreuß. p. 34Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- hofkammer-decret ... an sämmtliche cameral- und gefällsbehörden1824 KropatschekForts. 24 S. 287Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- oJ. Puchta,Beitr. I 216
Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
II
kurpfälzische Kammerbehörde
- cameral- und forstbehörde haben auf die von churpfalz hofforst-cammer erhaltende weisungen jedesmal den tag des empfangs zu setzen1789 Moser,ForstArch. VI 333