Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralbezirk

Kameralbezirk

  • jedes cameralamt hat von den orten seines cameralbezirkes die ... indirecten auflagen im großen zu erheben
    1823 Reyscher,Ges. XVIII 189
  • eine abtheilung der sportelrechnungen der bezirks-gerichte und der bezirkspolizeiaͤmter nach cameral-bezirken findet nicht statt
    1829 Reyscher,Ges. XVIII 991