Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameraldrittelgut

Kameraldrittelgut

  • die bed nach dem ertrag deren dasigen kammeralhof- oder drittelgüter aufgeleget wird, nehmlich 7 maß most von dem kameraldrittelgut
    1786 TrierChr. 10 (1914) 181
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