Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameraleigentum
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Kameralbezirk
Kameralbote
Kameralbrauhaus
Kameralbuchhalterei
Kameralbuchhaltung
Kameraldatz
Kameraldiener
Kameraldienst
Kameraldrittelgut
Kameraleigentum
vgl.
Kameralbackhaus,
Kameralbau,
Kameralbaulichkeit,
Kameralbrauhaus,
Kameralerbbestandsgut,
Kameralerbbestandsmühle,
Kameralerbhof,
Kameralforst,
Kameralgebäude,
Kameralgebäulichkeit,
Kameralhaus,
Kameralhochwald,
Kameralhofgut,
Kameralhofhaus,
Kameralländerei,
Kameralmahlmühle,
Kameralmeierei,
Kameralmittel,
Kameralmühle,
Kameralwald,
Kameralwaldholzbestand,
Kameralwaldung,
Kameralweiher,
Kameralwerk,
Kameralwiese,
Kämmereibesitzung,
Kammereigen
- "Die im Mittelalter zur Versorgung der ehemaligen Waldförster dienenden Forsthufen waren durchweg ihren Zwecken entzogen worden, wenn sie auch ein wahres kameral-eigentum blieben"18. Jh. Michel,ForstTrier 109
- "Die im MA. zur Versorgung der ehemaligen Waldförster dienenden Forsthufen waren durchweg ihren Zwecken entzogen worden, wenn sie auch ein wahres kameral-eigentum blieben"18. Jh. Michel,ForstTrier 109
- ein landesherrliches kammeral-eigenthum1807 Hormayr,SüddArch. I 19Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)