Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameraleigentum

Kameraleigentum

  • "Die im Mittelalter zur Versorgung der ehemaligen Waldförster dienenden Forsthufen waren durchweg ihren Zwecken entzogen worden, wenn sie auch ein wahres kameral-eigentum blieben" 
    18. Jh. Michel,ForstTrier 109
  • "Die im MA. zur Versorgung der ehemaligen Waldförster dienenden Forsthufen waren durchweg ihren Zwecken entzogen worden, wenn sie auch ein wahres kameral-eigentum blieben"
    18. Jh. Michel,ForstTrier 109
  • ein landesherrliches kammeral-eigenthum 
    1807 Hormayr,SüddArch. I 19