Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameraleinkünf(te)
Artikel davor:
Kameralbezirk
Kameralbote
Kameralbrauhaus
Kameralbuchhalterei
Kameralbuchhaltung
Kameraldatz
Kameraldiener
Kameraldienst
Kameraldrittelgut
Kameraleigentum
Kameraleinkünf(te)
Einkommen aus Kammergut
vgl.
Kameralabgabe,
Kameralaufschlag,
Kameralbedrückung,
Kameralbeitrag,
Kameraldatz,
Kameralerträgnis,
Kameralgebühr,
Kameralgefälle,
Kameralgeld,
Kameralnutzen,
Kameralöldatz,
Kameralstempelgefälle,
Kameralsteuer,
Kameralwegmaut,
Kameralzahlamtsreitung,
Kameralzahlung,
Kameralzehnt,
Kämmereieinkünfte,
Kammergerichtsgeld,
Kammergut
- auf vermehrung derer cameraleinkünften bedacht zu sein1717 Fellner-Kretschmayr III 272Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- unter den kameraleinkünften ist das bier- und salzmonopolium ein ... beträchtlicher artikel, wird auch eben deswegen mit einschluss der schweinemast von einigen das bayerische klee mit den drey goldenen blättern genannt1769 Schmelzle,BayrStaatsh. 206 Anm. 2
- nicht blos als eine cameral-einkunft zu betrachten1783 Kretschmayr-Walter IV 45
- 1783 Mader,ReichsrMag. II 8
Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- wenn der ueberschuß der kameraleinkuͤnfte zu bestreitung der staatsvertheidigung nicht hinreicht, so ist jede staatshoheit berechtiget, die erforderliche summen von ihrer unterthanschaft durch freywillige beytraͤge zu begehren1785 Fischer,KamPolR. III 338Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1788 Moser,ForstArch. I 5
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)