Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameraleinkünf(te)

Kameraleinkünf(te)

Einkommen aus Kammergut 
  • auf vermehrung derer cameraleinkünften bedacht zu sein
    1717 Fellner-Kretschmayr III 272
  • unter den kameraleinkünften ist das bier- und salzmonopolium ein ... beträchtlicher artikel, wird auch eben deswegen mit einschluss der schweinemast von einigen das bayerische klee mit den drey goldenen blättern genannt
    1769 Schmelzle,BayrStaatsh. 206 Anm. 2
  • nicht blos als eine cameral-einkunft zu betrachten
    1783 Kretschmayr-Walter IV 45
  • 1783 Mader,ReichsrMag. II 8
  • wenn der ueberschuß der kameraleinkuͤnfte zu bestreitung der staatsvertheidigung nicht hinreicht, so ist jede staatshoheit berechtiget, die erforderliche summen von ihrer unterthanschaft durch freywillige beytraͤge zu begehren
    1785 Fischer,KamPolR. III 338
  • 1788 Moser,ForstArch. I 5
unter Ausschluss der Schreibform(en):