Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralerbbestandsgut

Kameralerbbestandsgut

zum Kammergut gehöriger, zu Erbpacht ausgetaner Grund
  • ein cameralerbbestandsgut, der Leydenharter hof genannt, ... ist derselbe von der gemeind bis dahero ohnstrittig mit dem viehe betrieben und gewaidet worden
    1770 BadW. 155