Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralerkenntnis

Kameralerkenntnis

wie Kameralurteil 
  • liegt der ungrund des ergriffenen recursus, und im gegentheil der rechts-bestand der cameral-erkaͤnntnisse klar zu tage
    1755 Cramer,Neb. I 53
  • hatte der reichshofrath lang seine gerichtbarkeit in gewissen sachen gegen das cammergericht behaupten wollen, auch ... verbotten, die cameral-erkenntnisse zu exequiren
    1774 Moser,JustizVerf. I 433
unter Ausschluss der Schreibform(en):