Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralfehler

Kameralfehler

  • es ein großer und dem herrschaftl. interesse sehr nachtheiliger kammeralfehler ist, wenn man noch die alten, vor 30, 40 und mehr jahren gemachten kammertaxen beybehaͤlt
    1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 428