Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralfinanzwissenschaft
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Kameralfinanzwissenschaft
wie Kameralwissenschaft
- kammeral-finanzwissenschaft. diese lehrt die grundsaͤtze und mittel, die oͤffentlichen einkuͤnfte auf eine dem wohl des states zutraͤgliche weise zu erheben, zu verwalten und zu verwenden1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 499Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)