Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralfuß
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Kameralforstprotokoll
Kameralforstsession
Kameralforstwesen
Kameralfreiheit
Kameralfron(de)
Kameralfuhre
Kameralfuß
staatliche Berechnungsgrundlage in der Finanzverwaltung (für Kriegssteuern, Besoldung usw.)
- mit denenselben [buchhaltereyen] die correspondenz nach dem cameral-fuss zu unterhalten1762 Kretschmayr-Walter III 182
- diejenige wenige competenzien, deren anschlag nach dem gewöhnlichen cameral-fuß berechnet werden1784 Reyscher,Ges. VIII 698Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- hat bei reduzirung des landkurrents auf den cameralfuß ein verstoß sich ereignet1788 HdbchÖstGes. XV 248Faksimile - digitalisiert im Rahmen von ALEX - Historische Rechts- und Gesetzestexte Online