Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralgebäude

Kameralgebäude

I wie Kammerhaus (I) 
  • indem ich [Wilhelm Anton Bischof von Paderborn] ... meine residenz sowohl als alle uͤbrige cameral-gebaͤude in sehr schlechtem ... zustande ... befunden habe
    1768 Cramer,Neb. 117 S. 72
  • muß bei kameral-gebäuden auch die frohndiensten bewirken helfen
    1786 TrierChr. 10 (1914) 24