Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralgebäulichkeit
Artikel davor:
Kameralforstmeister
Kameralforstnutzung
Kameralforstprotokoll
Kameralforstsession
Kameralforstwesen
Kameralfreiheit
Kameralfron(de)
Kameralfuhre
Kameralfuß
Kameralgebäude
Kameralgebäulichkeit
wie Kameralgebäude
vgl.
Kameraleigentum
- (Emmel) ist auch zu denen kameral-gebäulichkeiten im amt mit andern gemeinden die handfrohnden ... schuldig1786 TrierChr. 9 (1913) 187