Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralgefällenverwaltung
Artikel davor:
Kameralfuhre
Kameralfuß
Kameralgebäude
Kameralgebäulichkeit
Kameralgebrechen
Kameralgebühr
Kameralgefällsadministration
Kameralgefälle
Kameralgefälleinbringer
Kameralgefälleinbringerei
Kameralgefällenverwaltung
oberste Behörde zur Verwaltung der Kameralgefälle
vgl.
Kameralbedienung
- der von der u.ö. kameral-gefällen-verwaltung beigebrachten k. entschließung vom j. 1781 ist ... nie folge gegeben worden1832 GrillparzerAkten. 89