Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralgerechtsame

Kameralgerechtsame

  • [Errichtung des Hofkammerarchivs] in der absicht die das landesfürstliche interesse dessen gesammte domainen, und in jeden deren erbländer beyhabende cameralgerechtsame ... zu ... künftiger nachricht, in ein sicheres repositorium zusammen zu bringen
    1762 Österreich/ArchivarHistoriker 122