Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralgleichstellung

Kameralgleichstellung

Ausgleich der Kammereinkünfte bzw. der Einnahmen aus Gefällen, der auf Grund eines Vergleichs zwischen Ansbach und Hohenlohe vorzunehmen war
  • diese kameral-gleichstellung, gegenseitige berechnung und auswechslung der utilitaͤten soll alsdann ... vorgenommen werden
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