Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralglied
Artikel davor:
Kameralgeld
Kameralgenehmigung
Kameralgerechtsame
Kameralgerichtsbarkeit
Kameralgeschäft
Kameralgeschäftskreis
Kameralgesetz
Kameralgestionshauptbericht
Kameralgewalt
Kameralgleichstellung
Kameralglied
Mitglied der herrschaftlichen Kammer (IV 2)
- wenn dero cammer director oder auch ein anderes cameral glied nur vor der dritten theil profit sich responsable machen wollte [hochfürstl. durchl.] solches offertum mit beeden händen sogleich annehmen könnten1736 Stern,JudSüß 244