Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralgrundsatz

Kameralgrundsatz

Verwaltungsregel
  • diese projecte ... streiten ... wider alle vernuͤnftige policey- und cameral-grundsaͤtze 
    1758 v.Justi,Staatsw. I p. 32
  • der alte teutsche haß gegen die fremden hat sich ... theils aus kameral- und polizeygrundsaͤzen ziemlich vermindert
    1785 Fischer,KamPolR. I 409
  • diese vermehrungsart [der pertinentien] ist den guten kameralgrundsätzen keineswegs zuwieder
    1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 333
  • nach cameral grund-sätzen pflegt man nur solche gegenstände in erbpacht zu geben wobey keine vermehrung der einnahme mehr statt findet
    1787 Krüger,PreußManufakt. 513
  • 1796 PolBrfwCarlAug. II 147