Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralhauptkommission

Kameralhauptkommission

zur Vorbereitung der Beschlußfassung im Plenum der Kammer (IV 3) 
  • die übrigen cameralexpeditiones belangend, ist unser ... befehl, dass selbe durch niemand anderen als allein durch die bei denen cameralhaubt-commissionen angestelte secretarios geführt werden sollen
    1717 Fellner-Kretschmayr III 236
  • protocollum von der in austriacis angeordneten cameral-haubtcommission 
    1725 JbLkNÖ.2 29 (1944/48) 218