Kameralhauptkommission
Kameralhauptkommission
zur Vorbereitung der Beschlußfassung im Plenum der Kammer (IV 3)
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die übrigen cameralexpeditiones belangend, ist unser ... befehl, dass selbe durch niemand anderen als allein durch die bei denen cameralhaubt-commissionen angestelte secretarios geführt werden sollen1717 Fellner-Kretschmayr III 236 Faksimile
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protocollum von der in austriacis angeordneten cameral-haubtcommission1725 JbLkNÖ.² 29 (1944/48) 218