Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralhaus

Kameralhaus

I wie Kammerhaus (I) 
  • die in der statt gelegene verfallene walpurgis-kirche solle nun zu einem cameral-haus genommen werden
    1774 Moser,JustizVerf. II 581
II für Reichskammergericht
unter Ausschluss der Schreibform(en):