Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralhofhaus

Kameralhofhaus

Haus auf einem zum Kammergut gehörigen Hof?
  • er [Kurfürst Johann Philipp von Walderdorff] ließe auch während seiner regierung viele cameral-hofhäuser und mühlen vom grund aus in mauer neu erbauen
    1768 TrierChr. 5 (1909) 32