Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralhoheschule

Kameralhoheschule

  • die aus eigenem triebe vorhin gestiftete und aus höchst dero aerario allein bisher erhaltene kameral hohe schule zu L.
    1784 HeidelbUnivUB. I 431
  • die haupt-absicht bey dieser kammeral-hohen-schule ist eigentlich zweyfach
    1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 472
  • in Heidelberg, wohin vor einigen jahren die kameral-hohe-schule von Lautern verlegt ... ist
    1790 BeitrRostock 11 (1919) 56
  • oJ. MittPfalz 43 (1927) 13