Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameraljahr
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Kameralisteneigenschaft
Kameralistenkunst
Kameraljahr
Geschäftsjahr des Reichskammergerichts
- der kammerrichter ... hat das recht 14 wochen in jedem vom september anfangenden kameraljahr zu verreisen1791 Malblank,Kanzleiverf. I 63Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß das ... kameraljahr vom 1. sept. an gerechnet wird, welches den vortheil hat, daß zuweilen von einem oder dem andern die zweyjaͤhrigen ferien combinirt und zusammen genossen werden koͤnnen1791 Malblank,Kanzleiverf. I 379Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)