Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralkenntnis

Kameralkenntnis

Wissen (bzw. Ausbildung und Erfahrung) im Kameralfach 
  • der ortskommissar muß ... mit den noͤthigen kameral- und polizeykenntnissen versehen seyn
    1785 Fischer,KamPolR. I 637
  • eine der wichtigsten anstalten zur schnellesten verbreitung der kammeralkenntnisse auf deutschem boden war die errichtung der kammeral-schule
    1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 469