Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralländerei

Kameralländerei

zum Kammergut gehörig?
  • die sämtliche höfe oder die gemeind nimt ihren unterhalt von denen besagten kameral-ländereien, wovon sie zusammen 14 mltr. korn ... an die kellerei jährlich zahlen
    1786 TrierChr. 9 (1913) 186