Kameralländerei
Kameralländerei
zum Kammergut gehörig?
vgl.
Kameraleigentum,
Kammerland
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die sämtliche höfe oder die gemeind nimt ihren unterhalt von denen besagten kameral-ländereien, wovon sie zusammen 14 mltr. korn ... an die kellerei jährlich zahlen1786 TrierChr. 9 (1913) 186