Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kamerallandbedienung

Kamerallandbedienung

Verwirtschaftung der Kameralländerei 
  • diejenigen ..., welche ihre zukünftige lebenszeit, entweder den hohen kammer-collegiis, oder den kammeral-landbedienungen widmen wollen
    1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 472