Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralmeierei
Artikel davor:
Kameralländerei
Kamerallandesgesetz
Kamerallehnanwalt
Kamerallehrer
Kameralleitung
Kameralmahlmühle
kameralmäßig
Kameralmaurermeister
Kameralmautner
Kameralmeier
Kameralmeierei
zum Kammergut gehörig?
zu
Meierei (I)
- [der cameralmeier darf die domkapitularische mayerei] mit jener der hofkammer niemalen vereinigen, sondern im fall der annahme der letzterer er eo ipso der cameral-mayerey ... verlustet seyn ... solle1787 TrierChr. 3 (1907) 142