Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralnutzen

Kameralnutzen

  • waren die meisten [Fabrikbetriebe] in händen von gewerken mit ungleich grösserm kammeral-nutzen 
    1807 Hormayr,SüddArch. I 20
unter Ausschluss der Schreibform(en):