Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralpachterhebung

Kameralpachterhebung

  • das gericht wird von der Wittlicher kellerei mit einem mayer und drei scheffen besetzet, welche nebst denen kameral-pachterhebungen auch die gewöhnlichen inventur-kuratelsachen zu besorgen haben
    1786 TrierChr. 9 (1913) 186