Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralpflicht
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Kameralpachterhebung
Kameralpflicht
aus der Tätigkeit beim Reichskammergericht erwachsende Verpflichtung
- [der] kammerrichter ... kann ... mitglied des ... johanniterordens seyn, nur daß einem solchen das votum obedientae, so weit es mit den kameralpflichten nicht bestehen kann, nachgelassen werden muß1791 Malblank,Kanzleiverf. I 170Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)