Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralschluß

Kameralschluß

Beschlußfassung einer Kameralhauptkommission 
  • ausser deme aber solle keiner anderen haubtcameralcommission nichts insinuirt und sozusagen vor einen cameralschluß gegeben ... werden
    1714 Fellner-Kretschmayr III 78