Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralschuld

Kameralschuld

Schuld(en) aus (bzw. auf) Kameralgut 
  • wäre aus diesem fundo die bezahlung deren interessen vor sämbtliche cameral- und landesschulden ... zu bestreiten
    1743/44 Kretschmayr-Walter II 147
  • betreffend die auf der münz- und bergwesens-cassa haftende schulden ... sind solche ... wie andere cameral-schulden ... aus der general-cassa zu bestreiten
    1762 Kretschmayr-Walter III 176
  • die schulden des bistums Münster sind theils cameral-schulden, theils landesschulden
    1802 Botzenhart,Frhr.v.Stein I 397
  • daß bei solchen landen, welche ganz von einem geistlichen regenten auf einen weltlichen übergehen, letzterer alle sowohl kameral- als landesschulden eines solchen landes mit zu übernehmen ... habe
    1803 Reichsdeputationshauptschluß/Zeumer,QS.2 527
unter Ausschluss der Schreibform(en):