Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralschuld
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Kameralschuld
Schuld(en) aus (bzw. auf) Kameralgut
- wäre aus diesem fundo die bezahlung deren interessen vor sämbtliche cameral- und landesschulden ... zu bestreiten1743/44 Kretschmayr-Walter II 147
- betreffend die auf der münz- und bergwesens-cassa haftende schulden ... sind solche ... wie andere cameral-schulden ... aus der general-cassa zu bestreiten1762 Kretschmayr-Walter III 176
- die schulden des bistums Münster sind theils cameral-schulden, theils landesschulden1802 Botzenhart,Frhr.v.Stein I 397
- daß bei solchen landen, welche ganz von einem geistlichen regenten auf einen weltlichen übergehen, letzterer alle sowohl kameral- als landesschulden eines solchen landes mit zu übernehmen ... habe1803 Reichsdeputationshauptschluß/Zeumer,QS.2 527Faksimile (ca. 175 KB)