Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralstelle

Kameralstelle

wie Kameralbehörde 
  • wie ... in denen länderen dergleichen cameral- und fiscalnegotia zu tractiren sein werden, darüber sollen die politische und cameralstellen in ländern vernomen ... werden
    1719 Fellner-Kretschmayr III 313
  • unser ... durch zusammentretung unserer so wohl politischen, als cammeral-stellen gedachtes zoll-wesen untersuchen
    1737 CAustr. IV 937
  • verbliebe denen cameral- und commercienstellen ... frey ... verfügungen ... zu erlassen
    1764 Kretschmayr-Walter III 207
  • ob ... ein solcher [kammerrichter] neben seiner cameralstelle zugleich bey der ritterschaft oder burg ein verpflichtetes und besoldetes amt fuͤhren koͤnne, ist eine andere hernach bemerkte frage
    1791 Malblank,Kanzleiverf. I 169
unter Ausschluss der Schreibform(en):